Welche Art von Abmeldung?

Zuerst musst du überlegen: Geht es um eine längere Abwesenheit, zum Beispiel wegen Krankheit, Arbeit oder Auslandsaufenthalt? Oder geht es nur um einzelne Tage – vielleicht auch regelmäßig?

Längerfristige Abwesenheit, Krankheit oder Verletzung

Für längere Abmeldungen wird es kurzfristig noch einen eigenen Artikel geben. 

Kurz gesagt: Melde dich so früh wie möglich beim Lehrstab oder beim KSO und kläre die Details direkt mit ihnen.

Spielabsagen im voraus

Wenn du nur einzelne Tage frei haben möchtest, prüfe zuerst, ob es um

  • Spiele bzw. Spieltage,

  • Lehrversammlungen oder

  • Lehrgänge geht.

Für Spiele oder Spieltage trägst du deine freien Tage im Voraus ins DFBnet ein – am besten 4 Wochen vorher. So giltst du an diesen Tagen als nicht verfügbar.

Trägst du die Tage einzeln ein, kannst du sie bei Bedarf auch kurzfristig wieder löschen. Eine Anleitung dazu findest du in unserem PDF „Freistellungstermine-DFBnet.pdf“.

 

Wichtig: Ohne Freihaltetermin im DFBnet bist du automatisch für Spiele ansetzbar.

Spielabsagen nach Ansetzung

Musst du ein bereits angesetztes Spiel absagen, mach das sofort, sobald du den Konflikt bemerkst – am besten gleich nach Erhalt der Ansetzung. Schreibe dazu eine E-Mail an den zuständigen Ansetzer. Seine Adresse steht in der Ansetzungs-Mail und in der App.

 

Liegt der Spieltermin weniger als 4 Tage in der Zukunft, versuche zusätzlich, den Ansetzer telefonisch zu erreichen. Die Nummer findest du ebenfalls in der Ansetzung.

Beachte: Die Ansetzer sind nicht immer und durchgängig erreichbar. Ist das Spiel schon neu besetzt, bevor du anrufst, ist ein Telefonat nicht mehr nötig.

Absagen zu Lehrversammlungen & Leistungsprüfungen

Kannst du in einem Monat nicht an einer der drei angebotenen Lehrversammlungen teilnehmen, musst du dich vor dem letzten Termin des Monats per E-Mail an die bekannte KSA-Mailadresse abmelden.

Ohne Abmeldung gilt das als unentschuldigtes Fehlen. Dann muss dein Verein eine Strafe zahlen – was wir alle vermeiden wollen. Mehr Details findest du in unserem Beitrag zu Absagen bei Lehrversammlungen.

Lehrgänge

Zu Lehrgängen bekommst du eine Einladung per E-Mail. Termine werden oft schon vorher in Lehrversammlungen oder auf unserer Webseite genannt.

In der Einladung steht in der Regel ein Link, über den du zu- oder absagen kannst. Bitte erledige das immer innerhalb der angegebenen Frist. Innerhalb dieser Zeit kannst du deine Entscheidung auch ändern.

 

Wichtig: Immer eine Rückmeldung geben! Ohne Rückmeldung gilt es als unentschuldigtes Fehlen – und das führt in der Regel zu einer Strafe.

Fazit

Mit diesen Infos solltest du dich in Zukunft korrekt abmelden können – ohne Strafen zu riskieren. Wenn du trotzdem noch Fragen hast, melde dich per E-Mail oder sprich uns in den Lehrversammlungen an. Wir helfen dir gerne weiter.