Die Teilnahme an den monatlichen Lehrabenden, Fortbildungsveranstaltungen sowie den jährlichen Leistungsprüfungen ist keine Option – sie ist Pflicht. Diese Veranstaltungen dienen nicht nur der Regelvermittlung, sondern auch der stetigen Entwicklung und dem Austausch untereinander. Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, gefährdet seinen Status als aktiver Schiedsrichter.
Pflichttermine und Abmeldungen
Die Lehrabende in den Monaten August, September, Oktober, November, Februar, März und April sind für alle aktiven Schiris des Kreises verbindlich. Gleiches gilt für die Leistungsprüfung und zentrale Fortbildungsveranstaltungen. Eine Abmeldung muss im Vorfeld an den KSA unter der bekannten Mailadresse erfolgen – und zwar rechtzeitig vor der letzten angebotenen Veranstaltung des jeweiligen Zyklus.
Jeder Schiedsrichter muss pro Saison (01.07. bis 30.06. des Folgejahres) vier Lehrversammlungen besuchen und eine Leistungsprüfung ablegen.
Veröffentlichung der Daten auf der Webseite verbindlich
Wichtig: Newsletter-Rundmails durch den KSA sind ein zusätzlicher Service und keine Einladung – die Veröffentlichung auf der Homepage sr-hildesheim-holzminden.de gilt als offizielle Einladung. Prüft diese daher regelmäßig! Bei den Fortbildungsveranstaltungen erhaltet ihr mit der Einladung immer konkrete Angaben zu An- und Abmeldungen.
Konsequenzen bei unentschuldigtem Fernbleiben
Fehlt ein Schiedsrichter ohne Entschuldigung, drohen Sanktionen – auch unter Vereinshaftung gemäß Schiedsrichterordnung und Rechts- und Verfahrensordnung des NFV. Grundlage hierfür bildet §5 Abs. 3 der SRO vom 01.07.2025.
Unser Appell an euch:
Verlässlich zu sein, bedeutet mehr als nur pünktlich zum Spiel zu erscheinen – es beginnt bei der eigenen Weiterbildung.
Weiterführende Informationen:
- Schiedsrichter-Ausbildung
- Schiedsrichter-Ordnung des NFV
- Durchführungsbestimmungen des KSA Hildesheim-Holzminden (aktualisierte Version noch in Arbeit)