Verbindliche Mitteilung des NFV


Verbindliche Mitteilung zur Handhabung der Regel 3

  1. Auf der Sitzung des Beirats des Niedersächsischen-Fußball-Verbandes wurde der von den
    Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses, Wolfgang Mierswa und des Spielausschusses, Jürgen
    Stebani erarbeitete Vorschlag zur Handhabung der Regel 3 einstimmig verabschiedet.
  2. Damit gilt für die Spiele der Oberliga Niedersachsen ab der Saison 2008/2009, dass die
    Auswechselspieler (höchstens sieben) vor Spielbeginn auf dem Spielbericht eingetragen sein müssen.
    Auf dem Spielbericht nicht aufgeführte Spieler, dürfen vom Schiedsrichter nicht zugelassen werden.
  3. Für die Spielklassen der Bezirke und Kreise gelten die in den Ausschreibungen festgelegten
    Auslegungen zur Regel 3. Für die Schiedsrichter gilt in Bezug auf Regel 3, dass eine abweichende
    Handhabung zu Punkt 2 nur erfolgen darf, wenn diese ausdrücklich in der Ausschreibung der
    jeweiligen Spielklasse festgehalten ist. Ist dies nicht Fall, ist wie unter Punkt 2 aufgeführt zu
    verfahren.
  4. In den Spielklassen, in denen der Eintrag der Auswechselspieler vor Spielbeginn nicht
    vorgeschrieben ist, ist die Strafgewalt gegen Auswechselspieler (Zeigen der Gelben oder Roten
    Karte) nicht möglich. Erst mit namentlicher Anmeldung zur Einwechslung ist der Status
    Auswechselspieler für den Schiedsrichter gegeben. Muss der Schiedsrichter aufgrund von
    Vorkommnissen gegen Personen außerhalb des Spielfeldes (Innenraum) einschreiten, kann das
    Zeigen der Gelben oder Roten Karte nur gegen ausgewechselte Spieler erfolgen. Entscheidet sich der
    Schiedsrichter für einen Verweis aus dem Innenraum, darf betreffende Person nicht mehr
    eingewechselt werden!

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Mierswa

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