Gericht: Mann hat 2013 bei Turnier seine Sorgfaltspflicht verletzt
Augustdorf/Detmold. Das Amtsgericht Detmold hat einen Jugendtrainer des FC Augustdorf wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er während eines Hallen-Fußballturniers seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Der Schuldspruch wird Vereine in ganz Deutschland alarmieren und Diskussionen über die Risiken des Ehrenamtes auslösen.
Der traurige Unfall hatte sich am 12. Januar 2013 bei den Hallenkreismeisterschaften der D-Jugend in der Sporthalle des FC Augustdorf zugetragen. Als sich im Verlauf des Turniers die Mannschaft der Spvg Hagen-Hardissen in einer Nebenhalle aufwärmen wollte und ein Spieler den Ball gegen die Latte eines Handballtors schoss, fiel dieses um und verletzte den damals elf Jahre alten Spieler schwer.
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