SR-Spesen unbar aus dem Pool oder Bargeld?

Bargeld
Bargeld

Hallo liebe Schiedsrichter/-innen.

Die neue Saison hat leider zu Beginn bei einigen Schiedsrichtern und auch Vereinen zu Irritationen geführt, was die Spesen für Schiedsrichter betrifft.

Daher möchten wir dieses hier für uns Schiedsrichter – und natürlich gerne auch für die Vereine, Trainer und Betreuer, noch einmal vertiefen:

Marcin Kuczera, KSO
Marcin Kuczera, KSO

Zunächst einmal generell vorweg: Die Spesen und der Spielbericht Online sind unabhängig voneinander und haben nichts miteinander zu tun. Die Zahlung der Schiedsrichter unbar (also per Überweisung) werden ausschließlich in den Klassen durchgeführt, in denen die dort spielenden Vereine auch Geld eingezahlt haben. Das sind im Kreis Hildesheim ausschließlich: Kreisliga, 1. Kreisklasse und 2. Kreisklasse (Herren).

In allen anderen Spielklassen im Kreis Hildesheim – angefangen bei den Altsenioren, Alte Herren, 3. und 4. Kreisklassen Herren über Junioren, Juniorinnen bis hin zu den Frauen – bekommt der Schiedsrichter vor Spielbeginn seine Spesen und sein Fahrgeld ausbezahlt. Für das Fahrgeld ist der kürzeste Weg zwischen Wohnort und Spielort mit jeweils 0,30 Euro pro gefahrenem km zu berechnen. Auf Wunsch des Vereins wird der Empfang des Geldes selbstverständlich durch den Schiedsrichter mit Unterschrift und Vereinsangabe quittiert. Die Quittung hat der Verein vollständig und korrekt auszufüllen und vorzulegen.

Auch Austauschspiele in anderen Kreisen werden nicht durch den Hildesheimer Kreis ausbezahlt, so dass (entsprechend der jeweiligen Ausschreibungen) ggf. die Kontonummer im Spielbericht mit eingetragen werden muss!

Wir hoffen, hiermit ein wenig Aufklärung geleistet zu haben, so dass es fortan zu keinen Missverständnissen mehr kommt.

Über etwaige Veränderungen in diesem Bereich halten wir Euch natürlich auf den Lehrversammlungen auf dem Laufenden!

(sme)

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