Aus gegebenem Anlaß weist der Schiedsrichter-Ausschuß noch einmal darauf hin, dass jede Ansetzung telefonisch bei dem Ansetzer abgesagt werden muß!
Eine Absage per Anrufbeantworter, Mail, Fax oder gar SMS ist nicht statthaft. Eine Absage einzig über diese Kanäle wird genau so bestraft, wie keine Absage!
Zu einer anständigen Absage gehört natürlich auch, dass man kurz darüber nachdenkt, um welche Uhrzeit es am Besten ist. Die Ansetzer sind allesamt berufstätig. Das heißt natürlich, dass man sie werktags bis in den späten Nachmittag häufig nicht erreichen kann. Am Besten geeignet für Absagen ist die Zeit zwischen 18 und 20 Uhr. Anrufe später als 21 Uhr sind ebenfalls ungünstig, denn auch ein Ansetzer muss den nächsten Morgen evtl. wieder früh los und genießt auch gerne einen ruhigen Abend 🙂
Sollte tatsächlich der Ansetzer nicht auf Anhieb telefonisch erreichbar sein, sollte man nicht innerhalb von 20 Minuten 10 Versuche starten, sondern gezielt ein halbe oder ganze Stunde warten. Für den Fall, dass der Ansetzer trotz mehrerer Versuche nicht erreichbar ist, kann man seinen Vertreter anrufen. Als letzte Instanz kann man dann auch den KSO als letzte Station anrufen.
Die Rufnummern werden Euch – in unregelmäßigen Abständen – aktuell per Mail zur Verfügung gestellt.
Vielen Dank und auf eine Gute Zusammenarbeit,
Eure Ansetzer!