Rechtsstreit zwischen DFB und Robert Hoyzer beigelegt
In mehreren Verhandlungsrunden haben sich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der ehemalige Schiedsrichter Robert Hoyzer über die Schadensersatzforderungen des DFB verständigt und wollen den Rechtsstreit durch einen Vergleich beilegen, der nunmehr noch zeitnah durch das Landgericht Berlin auszufertigen ist.
An den Verhandlungen nahmen auf Seiten des DFB der für Rechtsangelegenheiten zuständige Vizepräsident Dr. Rainer Koch, DFB-Direktor Stefan Hans und Rechtsanwalt Christoph Schickhardt, auf Seiten von Robert Hoyzer die Anwaltskanzlei Holthoff-Pförtner teil.
Im wesentlichen umfasst der vereinbarte Vergleich folgende Punkte:
1. Robert Hoyzer erkennt gegenüber dem DFB einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 750.000 Euro an.
2. Robert Hoyzer verpflichtet sich, 15 Jahre lang monatlich 700 Euro, insgesamt also einen Betrag von 126.000 Euro, zur Begleichung der Schadensersatzforderungen an den DFB zu zahlen. Spätestens im Jahr 2010 soll er mit diesen Zahlungen beginnen. Das Geld stellt der DFB für soziale Zwecke zur Verfügung.
3. Robert Hoyzer verpflichtet sich, sich unmittelbar nach Abschluss des Vergleichs noch einmal vollständig und abschließend gegenüber dem DFB zum Wett- und Manipulationsskandal zu erklären und dabei auch alle von ihm eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Medien oder anderen Vertragspartnern mit Bezug zum Wett- und Manipulationsskandal offen zu legen.
4. Robert Hoyzer verpflichtet sich, aus dem Wett- und Manipulationsskandal keinen weiteren persönlichen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen.
5. Der DFB verpflichtet sich, nach Ablauf der 15-Jahres-Frist und nach vollständiger und pünktlicher Bezahlung der Raten in Höhe von insgesamt 126.000 Euro, auf die Geltendmachung des verbleibenden Schadensersatzbetrages zu verzichten, sofern Robert Hoyzer bis zu diesem Zeitpunkt auch alle weiteren Pflichten aus dem Vergleich erfüllt hat.
DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger äußert zu dem Vergleich: „Ich bin zufrieden, dass das Verfahren so abgeschlossen werden kann. Dem DFB blieb als gemeinnütziger Verband keine andere Wahl, als seine berechtigten Schadensersatzforderungen zu stellen, weil Herr Hoyzer seinerzeit gezielt manipuliert hat und damit unserem Verband neben dem Imageschaden auch erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat. Der Vergleich und damit der Verzicht auf Geltendmachung unserer möglicherweise höheren Schadensersatzansprüche ist auch Ausdruck unserer Haltung, dass wir Robert Hoyzer nach Verbüßung seiner Haftstrafe eine Chance für seinen weiteren Lebensweg eröffnen möchten.“
Darüber hinaus betont Dr. Zwanziger: „Ich bin froh, dass es Rainer Koch, der bereits in seiner früheren Funktion als DFB-Sportgerichtsvorsitzender wesentlich zur Aufklärung und Ahndung des Wett- und Manipulationsskandals beigetragen hat, nunmehr auch gelungen ist, einen Schlussstrich unter dieses unerfreuliche Kapitel zu ziehen.“