Hinweise zu Anweisungen des DFB-Schiedsrichter-Ausschusses

Die DFB-Schiedsrichter-Kommission hat zu den ab sofort gültigen Regeländerungen 2010/2100 folgende Mitteilung verteilt: http://www.nfv-www.de/page.php?id=961 Im Anhängenden Text erläutert Bernd Domurat die Regeländerungen.

Bernd Domurat
Verbands-SR Lehrwart
Hallo!

Ein Schreiben der DFB-Schiedsrichter-Kommission zu den ab sofort gültigen Regeländerungen 2010/2011 habe ich soeben erhalten.

Mitteilung ist unter nachfolgendem Link einsehbar.
http://www.nfv-www.de/page.php?id=961

Über evtl. weiter eingehende Informationen informiere ich euch umgehend.

Mit freundlichem Gruß
Bernd Domurat, VSL Niedersachsen


Gemäß § 48 Nr. 2. c) der Satzung veröffentlicht der DFB-Spielausschuss im Einvernehmen mit der DFB-Schiedsrichter-Kommission die Anpassungen der Fußballregeln, die, wie vom International Football Association Board der FIFA bei seinen Tagungen 6. März und 18. Mai 2010 beschlossen, ab 1. Juni 2010 (ausgenommen noch auszutragende Spiele der Saison 2009/2010) wirksam werden. Im Regelheft 2010/2011, das in Kürze erscheint, wird der neue Wortlaut enthalten sein.

Regel 1 – Das Spielfeld
Der letzte Satz des zweiten Absatzes unter der Überschrift „Die Tore“ (Regelheft S. 5) lautet neu:
· Torpfosten und Querlatten müssen quadratisch, rechteckig, rund oder elliptisch sein und dürfen die Spieler in keiner Weise gefährden.
Die bestehende Definition wurde vom International Football Association Board der FIFA dahingehend präzisiert, dass die Torumrandung keine andere Form haben darf.

Regel 5 – Der Schiedsrichter
· In der „Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter“ wurde bei der Überschrift „Verletzte Spieler“ der vierte Punkt der Richtlinien neu formuliert (Regelheft Seite 31):
· Die Helfer sollen nur auf Zeichen des Schiedsrichters mit der Trage aufs Spielfeld kommen.
Die Tatsache, dass Helfer mit der Trage zwingend aufs Spielfeld kommen müssen, wenn bei einer Verletzung ein Arzt benötigt wird, führt nach Mitteilung des International Football Association Board der FIFA zu unnötigen Verzögerungen.

· In der „Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter“ wurde unter dem Punkt „Ausnahmen gelten nur“ eine neue Bestimmung an dritter Stelle hinzugefügt (Regelheft Seite 32):
· wenn Spieler desselben Teams nach einem Zusammenprall sofortige Betreuung benötigen,
Es wurde vom International Football Association Board der FIFA als unfair erachtet, dass Spieler desselben Teams nach einem Zusammenprall das Spielfeld zur Behandlung verlassen und ihr Team in Unterzahl weiterspielen muss.
· In den Anweisungen des DFB (Regelheft S. 41) wurde von der DFB-Schiedsrichter-Kommission auf Empfehlung der Medizinischen Kommission der UEFA eine neue Nr. 4 mit dem nachstehenden Text eingefügt:
· 4. Fußball soll bei Temperaturen ab minus 15 Grad, bei starkem Wind ab Temperaturen von minus 10 Grad nicht mehr gespielt werden. Bei starker Kälte muss der Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der Beteiligten achten.
· In der bisherigen Nr. 4 wurde der letzte Satz gestrichen
· Die bisherige Anweisung Nr 8 wurde von der DFB-Schiedsrichter-Kommission durch nachstehende Nrn. 9 und 10 ersetzt:
9. Erscheint eine Mannschaft nicht oder tritt sie nicht an, so haben der andere Verein und der Schiedsrichter die Pflicht, so lange zu warten, dass der Anstoß höchstens um 45 Minuten verzögert wird.
10. Ein Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen. Ein Spielabbruch sollte nur erfolgen, nachdem alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sind. Gründe für einen Spielabbruch können beispielsweise Witterungsverhältnisse, Einflüsse von außen wie Zuschauerausschreitungen, massive Bedrohungen oder ein tätlicher Angriff gegen den Schiedsrichter oder sein Team sein.

Regel 14 – Strafstoß
In der „Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter“ wurde unter der Überschrift „Ausführung“ (Regelheft Seite 97) der dritte Absatz neu formuliert:
· Finten beim Anlauf zur Täuschung des Gegners bei der Ausführung eines Strafstoßes gehören zum Fußball. Nach vollendetem Anlauf den eigentlichen Stoß nur vorzutäuschen, gilt als Verstoß gegen Regel 14 und stellt eine Unsportlichkeit dar, für die der betreffende Spieler verwarnt wird.
Da immer mehr Spieler zur Täuschung des Torhüters bei der Ausführung eines Strafstoßes Finten anwenden, musste vom International Football Association Board der FIFA klargestellt werden, was erlaubt ist und welche Maßnahmen der Schiedsrichter bei einem betreffenden Vergehen ergreifen muss.
Die „Anweisungen des DFB“ Nr. 1 und 3 werden von der DFB-Schiedsrichter-Kommission gestrichen.

Regel 16 – Abstoß
In der „Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter“ wurde im ersten Satz des ersten Absatzes (Regelheft S. 108) von der DFB-Schiedsrichter-Kommission eine Korrektur vorgenommen:
Berührt der Spieler nach einem korrekt ausgeführten Abstoß den Ball ein zweites Mal, nachdem dieser den Strafraum verlassen hat, aber noch nicht von einem anderen Spieler berührt wurde, entscheidet der Schiedsrichter auf indirekten Freistoß für das gegnerische Team an der Stelle, an der die zweite Ballberührung erfolgte (siehe Regel 13 – Ort der Freistoßausführung).“
Damit wurde ein Übersetzungsfehler richtig gestellt.

Die Technische Zone
Der Text (Regelheft S. 116) wurde von der DFB-Schiedsrichter-Kommission ergänzt:
· Hinweis des DFB: Technische Hilfsmittel dürfen in diesem Bereich nicht aufgestellt werden.

Der Vierte Offizielle
Der siebte Absatz (Regelheft S. 117) wurde neu formuliert:
· Er unterstützt den Schiedsrichter bei der Spielleitung gemäß den Spielregeln. Die Entscheidungsgewalt bei allen spielrelevanten Situationen liegt jedoch beim Schiedsrichter.
Der Vierte Offizielle sollte nach Mitteilung des International Football Association Board der FIFA den Schiedsrichter nicht nur in der begrenzten Anzahl Situationen, die in den bestehenden Spielregeln genannt sind, unterstützen und beraten.

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