Für die Ausbildung als Schiedsrichter im Niedersächsischen Fußball-Verband (NFV) ist die Schiedsrichter-Ordnung in der aktuellsten Version maßgeblich. Diese kann abgerufen werden auf der Webseite des NFV: nfv.de
Diese Schiedsrichter-Ordnung ist Bestandteil der Satzung und Ordnung des NFV. Grundsätzlich ist darin geregelt, was für den Schiedsrichter-Bereich im NFV „geordnet“ werden muss. Um das „wie“ zu klären, gibt es in den einzelnen Kreisen Durchführungsbestimmungen, welche von dem jeweiligen Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss beschlossen werden. Hierin ist dann geregelt, wie die Ordnung in dem jeweiligen Kreis umgesetzt wird. Die aktuelle Durchführungsbestimmung findet ihr in unsere Informationen. (Aktueller Status: Durchführungsbestimmung für den neuen Kreis muss noch veröffentlicht werden (07.2025)).
Im Folgenden werden einige der Punkte aufgezählt und in vereinfachter Form dargestellt.
Um Schiedsrichter zu werden, muss ein Lehrgang besucht werden. In dem Lehrgang werden die theoretischen Regelkenntnisse erworben sowie die administrativen Aufgaben erklärt. Der Lehrgang endet mit einer theoretischen Regelprüfung.
Wir versuchen jährlich drei Ausbildungslehrgänge anzubieten: Vor Beginn der Rückserie (Januar/Februar), während der Sommerpause/Sommerferien sowie zu Beginn der Saison (August/September).
Die jeweiligen Termine und Orte findet ihr immer auf der Lehrgangs-Seite: sr-hildesheim-holzminden.de/werde-schiedsrichter
Ebenfalls bietet der Verband kompakte Anwärter-Lehrgänge für Schüler in den Ferien jeweils in Barsinghausen in der NFV-Sportschule an. Hierzu bitte am Besten mit Sven Metze Kontakt aufnehmen bis spätestens 6 Wochen vor dem Lehrgang.
Im NFV-Kreis Hildesheim-Holzminden muss man für den Besuch des Lehrgangs mindestens 13 Jahre alt sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es in Niedersachsen möglich bereits mit 12 Jahren den Lehrgang zu besuchen.
Damit man als Schiedsrichter tätig sein darf, ist die Mitgliedschaft in einem dem NFV zugehörigen Verein notwendig.
Die Teilnahme an den monatlichen Lehrabenden, Fortbildungsveranstaltungen sowie den jährlichen Leistungsprüfungen ist keine Option – sie ist Pflicht. Diese Veranstaltungen dienen nicht nur der Regelvermittlung, sondern auch der stetigen Entwicklung und dem Austausch untereinander. Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, gefährdet seinen Status als aktiver Schiedsrichter.
Pflichttermine und Abmeldungen
Die Lehrabende in den Monaten August, September, Oktober, November, Februar, März und April sind für alle aktiven Schiris des Kreises verbindlich. Gleiches gilt für die Leistungsprüfung und zentrale Fortbildungsveranstaltungen. Eine Abmeldung muss im Vorfeld an den KSA unter der bekannten Mailadresse erfolgen – und zwar rechtzeitig vor der letzten angebotenen Veranstaltung des jeweiligen Zyklus.
Jeder Schiedsrichter muss pro Saison (01.07. bis 30.06. des Folgejahres) vier Lehrversammlungen besuchen und eine Leistungsprüfung ablegen.
Veröffentlichung der Daten auf der Webseite verbindlich
Wichtig: Newsletter-Rundmails durch den KSA sind ein zusätzlicher Service und keine Einladung – die Veröffentlichung auf der Homepage sr-hildesheim-holzminden.de gilt als offizielle Einladung. Prüft diese daher regelmäßig! Bei den Fortbildungsveranstaltungen erhaltet ihr mit der Einladung immer konkrete Angaben zu An- und Abmeldungen.
Konsequenzen bei unentschuldigtem Fernbleiben
Fehlt ein Schiedsrichter ohne Entschuldigung, drohen Sanktionen – auch unter Vereinshaftung gemäß Schiedsrichterordnung und Rechts- und Verfahrensordnung des NFV. Grundlage hierfür bildet §5 Abs. 3 der SRO vom 01.07.2025.
Unser Appell an euch:
Verlässlich zu sein, bedeutet mehr als nur pünktlich zum Spiel zu erscheinen – es beginnt bei der eigenen Weiterbildung.
Veranstaltungsorte unserer Lehrversammlungen:
Beginn: jeweils um 19.00 Uhr
31061 Röllinghausen, Landgasthaus „Zum Braunen Hirsch“, Am Thie 14
Terminfindung: immer der 1. Dienstag im Monat!
37640 Golmbach, Gasthaus „Ohm’s / Zur Hünenburg“, Hökerstraße 12
Terminfindung: immer der 2. Montag im Monat!
31137 Himmelsthür, Mensa des Gymnasium Himmelsthür
Terminfindung: immer der 3. Montag im Monat!
Die verbindlichen Termine findet ihr hier: Terminfindung Lehrversammlungen
Fort- und Weiterbildungen werden grundsätzlich auf den verschiedenen Leistungsebenen angeboten. Entweder als Qualifizierung für höhere Spielleitungen oder als Grundlagenlehrgänge für die aktuelle Spielklasse.
Die Lehrversammlungen stellen auf der Kreis-Ebene die Grundlagen-Lehrgänge dar. Ebenso wie die Leistungsprüfung.
Als Qualifizierungsmaßnahmen für höhere Spielklassen bietet der Kreis-Lehrwart Rene Döbber spezielle Lehrgänge:
Auf Bezirksebene werden die Schiedsrichter der Bezirks- und Landesligen regelmäßig zu Lehrgängen eingeladen. Mindestens alle zwei Jahre muss ein Schiedsrichter einen Bezirkslehrgang belegen. Ebenfalls muss jährlich eine Bezirksleistungsprüfung abgelegt werden, um in der Folgesaison weiterhin im Bezirk angesetzt zu werden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Grundlagen-Lehrgänge. Für die Qualifizierung gibt es einen Talentkader, der sich zur Zeit zweimal jährlich trifft.
Der Verband bietet verschiedene Qualifizierungslehrgänge auch für Kreis- und Bezirks-Schiedsrichter an. Hierzu gehören unter anderem Ferien-Lehrgänge für Schüler und auch Qualifizierungslehrgänge für Kreis-Schiedsrichter als Vorbereitung für einen Aufstieg in den Bezirk.
Darüber hinaus gibt es vom Verband ebenfalls Grundlehrgänge für alle Schiedsrichter und Assistenten, die regelmäßig auf Verbandsebene aktiv sind.
Lehrgänge die vom Verband angeboten werden, können grundsätzlich von jedem Schiedsrichter belegt werden wenn die entsprechenden Lehrgangsanforderungen erfüllt. Die Meldung zu den Lehrgängen erfolgt über den Kreis-Schiedsrichterausschuß. Bei uns ist hierfür Sven Metze zuständig. Wer Interesse hat, an einem der Lehrgänge teilzunehmen, kann sich mit ihm in Verbindung setzen.
Da alle Lehrgänge eine maximale Teilnehmerzahl haben, werden die Meldungen von den Kreisen an den jeweiligen Bezirk weitergegeben. Dieser meldet dann die Teilnehmer aus dem Bezirk an den Verband weiter. Hierdurch soll eine gleichmäßige Teilnahme aus allen Kreisen und bei fehlenden Teilnehmern die Möglichkeit des Auffüllens durch andere Kreise sichergestellt werden.
Folgende Lehrgänge sind momentan vom Verband für 2023 geplant. Bitte bei Interesse mit Sven Metze spätestens 6 Wochen vor dem Termin in Verbindung setzen: