Der DFB und seine Regionalverbände haben zur datenschutzkonformen und einfachen Handhabung von Kontaktdatenerfassung im Zuge der Corona-Verordnungen eine App entwickelt, die sogenannte „Fancard“. Wir wollen Euch diese hier ebenfalls kurz vorstellen und würden uns freuen, wenn wir alle als Schiedsrichter hier unseren Teil – nämlich die Anwendung – beitragen.
Im Folgenden die Informationen des DFB zu dieser App:
Die Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass bestimmte Kontaktdaten von Teilnehmern und Besuchern bei Fußballspielen, Trainings- und weiteren Vereinsterminen (z.B. Vereinssitzungen) für einen bestimmten Zeitraum erfasst werden müssen. Mit der neuen FUSSBALL.DE „Fancard“ bietet die DFB GmbH eine digitale Lösung an, mit der diese Daten durch die Vereine ganz einfach ohne Stift und Papier digital erfasst, gespeichert und im Infektionsfall ausgewertet werden können.
Teilnehmer, Besucher und sonstige Personen können ihre Daten in der FUSSBALL.DE-App registrieren, ohne sich anmelden zu müssen. Sie bekommen einen persönlichen Code zugewiesen, speichern anschließend die „Fancard“ mit dem Code auf ihrem Smartphone und können durch Vorzeigen des Codes am Einlass für eine Veranstaltung des Vereins „eingecheckt“ werden. Dies erfolgt sicher, datenschutzkonform und ohne einen Zettel ausfüllen zu müssen.
Damit Besucher dies tun können, muss der Veranstalter die DFBnet-Anwendung nutzen. Der Betreiber darf in der DFBnet App den Auftragsverarbeitungsvertrag für seinen Verein/seine Veranstaltung im Infektionsfall Zuschauer-Daten zur Weiterleitung an die zuständigen Behörden auswerten.
Der Veranstalter darf Termine für seinen Verein anlegen und am jeweiligen Veranstaltungstag auf dem Vereinsgelände mit der DFBnet-App die Fancards der Besucher scannen.
Die kompletten Informationen zur Einrichtung und Nutzung erhalten die Vereine
Wir hoffen, dass wir mit dieser neuen Funktionalität in unserer zentralen Fußballsoftware DFBnet eine erleichternde Unterstützung bei der Corona-konformen Durchführung von Vereinsveranstaltungen anbieten können.