Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen/Klarstellungen
Hinweise zum Videoschiedsrichterassistent: kursiv geschrieben.
Regel 1
• Präzisierung der Abmessung auf dem Spielfeld.
• Verweis, dass sich ausgewechselte Spieler in der technischen Zone aufhalten dürfen.
• Kommerzielle Werbung im Schiedsrichter-Videobereich (SVB) ist verboten.
• Verweis auf den Video-Überprüfungsraum (VÜR) und den Schiedsrichter-Videobereich SVB).
Regel 3
• Die Wettbewerbsbestimmungen können eine zusätzliche Auswechselung in der Verlängerung zulassen (auch wenn ein Team sein Auswechselkontingent noch nicht ausgeschöpft hat).
• Für internationale Freundschaftsspiele dürfen maximal zwölf Auswechselspieler gemeldet werden.
Regel 4
• Kleine tragbare Elektro- oder Kommunikationsgeräte dürfen in der technischen Zone eingesetzt werden, sofern dies zu Taktik- oder Coachingzwecken oder zum Wohl der Spieler geschieht.
• Für ELAS wurde ein FIFA-Gütesiegel eingeführt, und Daten von ELAS dürfen während des Spiels in die technische Zone übermittelt werden.
• Detaillierte Richtlinien dazu, was auf der Spielerausrüstung stehen darf oder nicht.
• Ein Spieler, der das Spielfeld wegen seiner Ausrüstung verlässt und ohne Erlaubnis wieder betritt, wird mit einem direkten Freistoß (oder Strafstoß) bestraft.
Regel 5
• Unterscheidung zwischen Spieloffiziellen auf dem Spielfeld und Video-Spieloffiziellen
• Spieloffizielle dürfen keine Kameras tragen.
• Aufnahme der Schiedsrichterzeichen für Videosichtungen und Videoüberprüfungen
• Verweis auf den Video-Schiedsrichterassistenten (VSA) und den Assistenten des VSA (AVSA) sowie auf die Möglichkeit des Schiedsrichters, zur Entscheidungsfindung auf TV-Bilder des VSA-Systems zurückzugreifen
• Bestimmte feldverweiswürdige Vergehen dürfen überprüft werden, selbst wenn das Spiel fortgesetzt wurde.
Regel 6
• Aufgaben des Video-Schiedsrichterassistenten (VSA) und des Assistenten des VSA (AVSA)
Regel 7
• Trinkpausen dürfen nicht länger als eine Minute dauern.
• Die Zeit, die aufgrund von Trinkpausen sowie von Videoüberprüfungen und -sichtungen verloren gehen, muss nachgespielt werden.
Regel 10
• Ein während des Elfmeterschießens eingewechselter Torhüter darf – sofern der ausgewechselte Torhüter einen Elfmeter geschossen hat – erst einen Elfmeter schießen, nachdem alle teilnahmeberechtigten Spieler einen Elfmeter
ausgeführt haben.
Regel 11
• Für die Beurteilung einer Abseitsstellung gilt der Moment des ersten Kontakts mit dem Ball.
Regel 12
• Beißen wurde in der Liste der Vergehen aufgenommen, die mit einem direkten Freistoß und einem Feldverweis geahndet werden.
• Das Werfen eines Gegenstandes in Richtung des Balles wie auch das Treffen des Balls mit einem Gegenstand in der Hand werden mit einem direkten Freistoß geahndet (gelten nicht mehr als Handspiel).
• Auch wenn der Ball von den Händen/Armen des Torhüters abprallt, darf dieser den Ball ein zweites Mal aufnehmen, selbst wenn bereits der erste Versuch den Ball zu fangen/festzuhalten absichtlich erfolgt.
• Entscheidet der Schiedsrichter beim Vereiteln einer offensichtlichen Torchance auf Vorteil, wird der fehlbare Spieler verwarnt, unabhängig davon, ob danach ein Tor erzielt wurde oder nicht.
• Zwei unmittelbar aufeinanderfolgende, separate verwarnungswürdige Vergehen sind mit je einer Verwarnung zu ahnden.
• Wenn ein Spieler außerhalb des Spielfelds ein Vergehen gegen eine Person aus dem eigenen Team (einschließlich eines Teamoffiziellen) begeht, während der Ball im Spiel ist, wird das Spiel mit einem indirekten Freistoß auf
der Begrenzungslinie fortgesetzt.
• Das Betreten des Schiedsrichter-Videobereichs (SVB – am Spielfeldrand) und übermäßiges Anzeigen des TV-Zeichens sind verwarnungswürdige Vergehen.
• Das Betreten des Video-Überprüfungsraums (VÜR – Van oder Studio) ist ein feldverweiswürdiges Vergehen.
Regel 13
• Präzisierung, dass Freistöße auch für Vergehen durch einen Auswechselspieler, ausgewechselten Spieler, des Feldes verwiesenen Spieler oder Teamoffiziellen möglich sind.
Regel 15
• Ein Spieler muss einen Einwurf stehend ausführen (knien, sitzen etc. sind nicht zulässig).
Die Regeländerungen treten im 01. Juli 2018 in Kraft
Die Langfassung der Regeländerungen stehen ab sofort im Informations-Bereich zur Verfügung.