Ergänzungen zu den Regeländerungen 07/08

Der VSL informiert…
Hallo!
Ausführungen des Verbandsausschusses für Euch zur Kenntnis und mit der Bitte um Beachtung.

Anfrage – Seite 32:
vierter Spiegelstrich:
…..das Tragen blutverschmierter Kleidung ist verboten.
Spitzfindige werde fragen, ab welchen Verschmutzungsgrades denn der Schiri das Recht hat, einen Trikotwechsel zu verlangen ( könnte im Amateurbereich in den Kreisklassen ein Problem werden ).
Antwort: Wir geben unseren SR ein Ermessen, wonach sie situationsbedingt entscheiden können.
Sicher sind einige Bluttropfen, vielleicht aufgrund von Nasenblutens, für einen Trikottausch nicht zwingend.
Ein Trikot, was zu großen Teilen mit Blut beschmiert ist, sollte schon gewechselt werden.
In einem solchen Fall lassen wir zu, dass der betroffene Spieler evtl. mit einer anderen
Rückennummer weiterspielt.

Anfrage – Seite 49:
Anweisung für den Assistenten bei der Torerzielung:
jetzt hat man endlich mal festgelegt, dass der SRA bei zweifelsfreier Torerzielung 25 – 30 m in Richtung Mittellinie rennt (im alten Regelheft brauchte er nur ohne Meterangabe „gehen“)
Antwort: SR nehmen dies in der Spiel vorbereitenden Absprache auf. Assistenten setzen dies um und sorgen damit für eine einheitliche Außenwirkung bei der Anerkennung eines Tores.

Anfrage – Seite 84:
man hat jetzt endlich mal den Begriff „Fahrlässigkeit“ mit unachtsam, unbesonnen und unvorsichtig klar definiert.
Antwort: Das ist schön.

Anfrage – Seite 88: Verwarnung für unsportliches Verhalten
was versteht man bitteschön unter:
– sich dem Spiel gegenüber respektlos verhalten und
– einen Gegner – insbesondere vor dem Spiel – „verbal ablenken“….
Vorstellen kann man sich etwas, aber ich glaube hier wären einige Beispiele nicht schlecht.
Antwort: Für die Spielleitung wird dies keine Änderung bedeuten. Ein Beispiel ist der Ruf: „Lass oder Leo“! Wenn dies den Gegenspieler irritiert, ist wie bisher zu verfahren. Indirekter Freistoß + Verwarnung wegen Unsportlichkeit. Ansonsten gibt es eine große Breite von Verhaltensweisen, die der SR nach seiner Einschätzung als Unsportlichkeit wertet oder auch nicht. Also, es bleibt wie bisher.

Anfrage – Seite 92 Vergehen durch Werfen von Gegenständen ( inkl. Ball)
Etwas irritierend ist die Differenzierung beim Werfen mit Gegenständen zwischen „rücksichtslosem Werfen“ und „Werfen mit übermäßiger Härte“. Bisher war das Werfen ( und auch der Versuch ) eigentlich immer grundsätzlich mit Feldverweis zu ahnden. Nunmehr reicht beim „rücksichtslosen“ „Werfen auch noch „gelb“ ????
Was gibt man denn, wenn jemand mit voller Wucht den Ball auf den Gegenspieler wirft, dieser sich duckt und nicht getroffen wird?
Antwort: Anwerfen ist regeltechnisch gestattet (Einwurf, Abwurf des Torwartes…) und erfordert weder eine Spiel- noch persönliche Strafe. Bei der Wertigkeit eines Wurfvergehens bleiben wir bei der bisher praktizierten Auslegung. Feldverweis, wobei dies auch für den Versuch gilt. Wertigkeit des Wurfvergehens bleibt letztlich eine Tatsachenentscheidung.

dritter Spiegelstrich:
„Wirft ein Spieler auf dem Spielfeld einen Gegenstand auf eine Person außerhalb des Spielfeldes, wird das Spiel mit einem indirekten Freistoß an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung befunden hat.“ Ich halte das schlichtweg für falsch, da Tatort dieser Unsportlichkeit ja der Ort des Werfens ist.
Auf Seite 95, Ziffer 20 der „Anweisungen des DFB“, vorletzter Satz, wird dieser Tatort noch einmal exakt bestimmt. Bei einem Gegenspieler, der außerhalb stände, wäre das richtig. Aber mit „Person“ kann der Gegenspieler eigentlich nicht gemeint sein, da in den Beispielen vorher der „Gegenspieler“ immer exakt erwähnt wird. Oder stellt man neuerdings alle Personen, die sich außerhalb des Spielfeldes befinden, gleich.
Antwort bei Wurfvergehen mit Gegenständen (Dreck, Schuh, Schienbeinschoner …)
Wurf gegen einen Gegenspieler – bleibt wie bisher
– direkter Freistoß wo getroffen wurde oder getroffen werden sollte
– Feldverweis – weiter Erläuterungen spare ich mir hier, da bekannt.
Wurf gegen „Dritte“ (Mitspieler, SR, SRA, Betreuer, Trainer, Ordner …)
Hier bleibt es natürlich beim Feldverweis, wobei die Spielfortsetzung nun nicht mehr am Ort des einleitenden Vergehens ist, sondern dort, wo sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand. Bei Wurfvergehen von Auswechselspielern oder bereits ausgewechselten Spielern in das Spielfeld hinein, erfolgt ebenfalls der indirekte Freistoß dort, wo sich der Ball bei Spielunterbrechung befand. Die Anweisung des DFB auf der Seite 95 steht im Widerspruch zur Anweisung der FIFA. Insofern denke ich, dass dies im nächsten Regelheft korrigiert wird.


Weitere Anmerkungen:
– Im Regelheft ist nun auch nachzulesen, dass der SR keinen, von der Uhr abgesehen, Schmuck tragen darf (Seite 25).
– Nun dürfen auch die Assistenten (4. Offizielle) feststellen, ob eine blutende Wunde versorgt oder eine Beanstandung an der Ausrüstung behoben wurde. Wiedereintritt nach wie vor nur nach Zustimmung des Schiedsrichters (Seite 32 – 9. Strichzählung)

Einen sportlichen Gruß
Bernd

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