Hallo zusammen,
der Verband hat in seiner Mail vom heutigen Tag darauf hingewiesen, dass bei vorliegen der Warnstufe 1, vor und nach der Sportausübung die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen nur unter Anwendung der 3G-Regel möglich ist. D.h. Duschen und Umkleiden dürfen nur von Personen genutzt werden, die vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet worden sind.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 3G-Regel nicht. Die Vereine werden gebeten die jeweiligen Hygienekonzepte ggf. auf diese Neuerungen anzupassen und dass trotzdem alle weiteren Hygienebestimmungen weiterhin gelten und zu befolgen sind. Alle wichtigen Informationen zur aktuellen Lage und das aktualisierte Muster-Hygienekonzept finden Sie auf der Homepage: https://www.nfv.de/recht/faq-
Für die Einhaltung des Hygienekonzeptes ist der Heimverein verantwortlich…
Ich bitte alle Sportlerinnen, Sportler und Schiedsrichter sich an die jeweiligen Konzepte zu halten bzw. die Vereine bei der Nachweispflicht zu unterstützen. Jeder kann jetzt seinen Beitrag dazu leisten, das (auch) wir (Kleinen) weiter Fussball spielen können.
Vielen Dank für Euer Verständniss
Mit sportlichen Grüßen
Isabell Hartmann
Spielausschuss