Vereinswechsel als Schiedsrichter

„Sommerzeit ist Wechselzeit“ – das gilt auch für viele Schiedsrichter.

Da es hierbei immer wieder zu Rückfragen und Fehlzuordnungen kommt, möchten wir Euch heute einmal kurz den Ablauf schildern.

SR-Ausweis
SR-Ausweis

Die Schiedsrichter werden zu jeder Saison durch den Verein an den NFV-Kreis gemeldet. Nur diese gemeldeten Schiedsrichter dürfen auch eingesetzt werden, da ein Schiedsrichter zwangsläufig einem Verein angehören muss. Außerdem spielt die Meldung der Schiedsrichter auch für die Anrechnung auf das SR-Soll der Vereine eine Rolle.

Wenn jetzt ein Schiedsrichter seinen Verein wechselt, für den er pfeift, gilt es folgendes zu beachten:

  1. Der Schiedsrichter meldet sich bei dem alten Verein ab.
  2. Der Schiedsrichter meldet sich bei dem neuen Verein an, dieser meldet den Schiedsrichter auf dem Meldebogen an den NFV.
  3. Der Schiedsrichter informiert den KSA über diesen Wechsel.

Leider passiert es sehr häufig, dass die Vereine sehr nachlässig mit der Meldung umgehen. Oftmals wird der Bogen des Vorjahres einfach kopiert oder Schiedsrichter „aus Gewohnheit“ mitgemeldet. Hieraus entsteht dann ein großer Aufwand, da ein Schiedsrichter plötzlich von zwei oder sogar drei verschiedenen Vereinen gemeldet wird.

Für die Schiedsrichter, die jetzt den Verein als Schiedsrichter wechseln oder gerade gewechselt haben, bitten wir um eine kurze Mitteilung an den KSA, falls dieses noch nicht geschehen ist. Ihr erspart uns dadurch eine Menge Arbeit!

Vielen Dank für Euer Verständnis,

Euer KSA.