In der letzten Saison kam es im März in der Begegnung der 2. Bundesliga zwischen dem FC Energie Cottbus und dem VfL Osnabrück zu einer schweren Verletzung. Die DFB-Schiedsrichter-Kommission hat hiernach Handlungsempfehlungen bei schwerwiegenden Verletzungen erstellt.
Diese nachfolgenden Empfehlungen sollen in den Spielklassen des Verbandes durch Schiedsrichter, Coaches und Beobachter, soweit diese angesetzt wurden, ebenfalls Beachtung finden.
Wird ein Spieler so schwer verletzt, wie dieser Tage in Cottbus, dann steht die Gesundheit des Spielers absolut im Vordergrund. Jegliche Unterbrechungszeit für die entsprechende Erstversorgung wird dem Spieler gewährt. Bei solch wichtigen Vorfällen hat unbedingt eine Rücksprache seitens des Schiedsrichters mit dem Schiedsrichter-Coach oder Beobachter zu erfolgen. Dieser hat bei Vorfällen dieser Art unmittelbar den Innenraum aufzusuchen und den Kontakt zum Schiedsrichter aufzunehmen. Die weitere Vorgehensweise soll dann der Schiedsrichter mit den Spielführern und Mannschaftsverantwortlichen abstimmen und dabei möglichst einen Konsens erreichen. Wird die Bitte auf Spielabbruch von einem der Spielführer an den Schiedsrichter herangetragen, so ist dieser zu entsprechen. Sie ist außenwirksam kundzutun und im Spielbericht zu vermerken. Zudem sollten in solch einem Fall beide Spielführer den Spielbericht unterschreiben. Sollte kein offizieller Beobachter oder Schiedsrichter-Coach in niedrigeren Klassen zugegen sein, wird natürlich genauso verfahren.
Im Jahre 2008 hatten wir einen ähnlich bedauerlichen Vorfall beim Spiel KSC gegen Köln. Damals reagierte der Schiedsrichter in Zusammenwirken mit dem Coach besonnen und weisungsgerecht und erzielte eine sehr gute Außenwirkung. Hier war es damals der Wunsch der Mannschaften, unbedingt weiter zu spielen. Diesem wurde vom Schiedsrichter entsprochen. Diese Vorgehensweise war beispielgebend und ist vom Ablauf her auch heute noch bindend für weitere Vorfälle dieser Art.
Vorgehensweise – 10 Punkte Plan
- Gesundheit aller Beteiligten hat oberste Priorität
- Unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Schiedsrichter-Coach/Beobachter (wenn angesetzt)
- Abstimmung mit den Spielführern und Verantwortlichen beider Teams
- Anstreben eines Konsens
- Die verloren gegangene Spielzeit wird nachgespielt oder der Schiedsrichter kommt der Bitte um Abbruch nach
- Der Bitte um Abbruch von zumindest einer Partei ist Folge zu leisten
- Transparenz der Entscheidung für Beteiligte und Umfeld erzeugen
- Detaillierte Schilderung des Vorfalls im Spiel- ggf. Zusatzbericht
- Bei einem Spielabbruch – Unterschrift von beiden Spielführern
- Der gesunde Menschenverstand ist die Basis aller Handlungen