Regelkunde: Wie führe ich eine Trauerminute durch?

Eine Trauerminute kann aus verschiedensten Gründen durchgeführt werden. Entweder eine der teilnehmenden Mannschaften hat einen Verlust erlitten, oder es gibt einen globaleren Grund. Hierzu können u.a. ein Tsunami oder ein Erdbeben führen.

Ausführung einer Gedenkminute
Ausführung einer Gedenkminute

In den globaleren Fällen werden in den Medien die Trauerminuten bekannt gegeben, bei internen Trauerminuten, kann es vorkommen, dass man erst kurz vor Spielbeginn davon erfährt.

Das Vorgehen für den Schiedsrichter ist dabei das selbe. Wenn der SR frühzeitig von der Trauerminute weiß, wird er vor Spielbeginn die Spielführer darüber informieren. In niedrigeren Klassen eignet sich hierfür zum Beispiel  die „Passkontrolle“. Dabei teilt er den Mannschaften auch das Vorgehen und ggf. den Grund mit.

Das Vorgehen selber ist recht einfach. Unmittelbar nach dem Anstoß – bevor ein zweiter Spieler den Ball berührt – unterbricht der Schiedsrichter das Spiel durch Pfiff. Häufig wird es dann eine Durchsage geben, die auf den Grund der Trauerminute eingeht. Ansonsten wartet der Schiedsrichter etwa eine Minute, bevor er das Spiel mit Wiederholung des Anstoßes, wieder aufnimmt.

In höheren Spielklassen, kann es mitunter auch vorkommen, dass die Trauerminute unmittelbar nach dem sogenannten „Auflaufen“ durchgeführt wird, wenn beide Mannschaften und die SR in einer Linie stehen. Hier wird dann aber durch die gastgebende Mannschaft vorher das Gespann und die Gäste-Mannschaft informiert. In der Regel wird dieses dann auf jeden Fall durch Durchsagen an- und abgekündigt. Danach wird die Seitenwahl und Spielbeginn wie gewohnt durchgeführt. Auf keinen Fall wird dann das Spiel noch einmal zwischendurch unterbrochen.

Das man während der Trauerminute nicht redet oder herumläuft, sollte allgemein bekannt sein.

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