Platzbau und Platzkontrolle

Bei Spielen auf kleinere Tore obliegt die Haftung dem Heimverein, also dem sogenannten „platzbauenden Verein“, dass die Tore korrekt gesichert und befestigt sind.

Im Falle ungesicherter Tore und Eintritt eines Schadens dürfte der Heimverein seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen sein. Die jeweils vom Verein eingesetzten Übungsleiter stehen daher ebenfalls im besonderen Fokus, da diese im Einzelfall die Verkehrssicherungspflichten für den Verein zu überwachen und herzustellen haben.

Der jeweilige Schiedsrichter muss natürlich im Rahmen seiner Platzkontrolle auf etwaige Missstände hinweisen und deren Beseitigung einfordern, ggf. mit dem Hinweis ansonsten das Spiel nicht „anzupfeifen“. Im Spielbericht hat der Schiedsrichter die Möglichkeit, etwaige Missstände unter dem Punkt „Platzbau“ zu notieren.

Es ist bisher kein Urteil eines ordentlichen Gerichtes bekannt, durch das die Haftung eines Schiedsrichters bei mangelnder Sicherung von Toren festgestellt worden ist. Bisher richtete sich die Inanspruchnahme und die Verurteilung immer gegen den Eigentümer und/oder Betreiber (Verein) der Platzanlage.

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Schiedsrichter Mängel im Vorfeld der Partie erkennen sollte und diese dem Heimverein (Ansprechpartner ist der jeweilige Mannschaftsführer oder im Jugendbereich der Betreuer) vor Spielbeginn mitteilt. Der Heimverein hat die Mängel unverzüglich und mit geeigneten Mitteln zu beseitigen. Der Schiedsrichter muss natürlich den Mangel vor Spielbeginn noch einmal prüfen, ob er behoben ist. Wenn nicht, muss weitere Nachbesserung eingefordert werden!

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