Hosenwerbung wird vom NFV zugelassen


Fußballvereine in Niedersachsen können künftig auf der Hose werben. Der Niedersächsische Fußballverband (NFV) wird nach Rücksprache mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) keine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hannover (Aktenzeichen 00114-0600035 TD/kk) einlegen. Arminia Hannover hatte gegen das Verbot von Hosenwerbung geklagt und vor dem Landgericht Recht bekommen.

Das Urteil überlässt es den Fußballverbänden allerdings, von einem Gestaltungsspielraum Gebrauch zu machen. Das heißt: Über die Platzierung und Größe der Werbefläche kann und wird der NFV entscheiden. In den Allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung steht unter anderem im § 6: Die Werbefläche der Trikotvorderseite darf maximal 200 Quadratzentimeter, die des Trikotärmels jeweils 50 Quadratzentimeter nicht überschreiten. Der DFB wird jetzt zusammen mit seinen Landesverbänden, also auch dem NFV, darüber beraten, in welcher Form die Hosenwerbung gestaltet werden darf.

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