Der VSL klärt auf…

Regeltechnische Anfragen beantwortet von B. Domuralt

Hallo Bernd,

du ich bin gerade mal ein paar Regelfragen und Unterlagen durchgegangen und da bin ich auf ein paar „Ungereimtheiten“ gestoßen. Darum möchte ich dich bitten mir ein wenig Klarheit in diesen Fällen zu verschaffen:

1. In der Schiedsrichterzeitung (SRZ) 02/09 steht in der Antwort zur Frage 8, dass es einen Einwurf für die gegnerische Mannschaft nur dann geben kann, wenn der Ball ins Spiel gebracht wurde, aber falsch ausgeführt wurde. Dies impliziert doch, dass ein falsch ausgeführter Einwurf, der jedoch nicht ins Spielfeld gelangt einen Einwurf für die gleiche Mannschaft zur Folge hat. Doch in der SRZ 06/08 Frage 8 steht, dass es einen Einwurf für die gegnerische Mannschaft, gibt, wenn der ausführende Spieler mit einem Fuß im Spielfeld steht, aber der Ball bei der Ausführung nicht ins Spielfeld gelangt. Was ist hier also richtig?

Richtig ist, dass nach einem falschen Einwurf der gegnerischen Mannschaft nur dann die Wiederholung des Einwurfes zugesprochen werden kann, wenn der Ball bei der nicht regelkonformen Ausführung ins Spiel gelangt ist. Insofern ist die Antwort in der SR-Zeitung 06/08 mit der neu gegebenen Antwort in der SR-Zeitung 02/09 berichtigt. Grundsatz ist, dass die zuletzt veröffentlichte Auslegung zu Regelfragen für uns verbindlich ist. Dies macht auch Sinn, da Antworten zu Regelfragen aus den SR-Zeitungen der vergangenen Jahre teilweise aufgrund erfolgter Regeländerungen nicht mehr gültig sind. Im Regelheft ist im letzten Absatz der S. 109 nachzulesen: Landet ein korrekt ausgeführter Einwurf direkt im Seitenaus, wird der Einwurf durch das gleiche Team von der gleichen Stelle wiederholt. Danach folgt: Wurde der Einwurf nicht korrekt ausgeführt, darf das gegnerische Team den Einwurf ausführen. Diese Aussage in einem neuen Absatz gefasst, hätte Irritationen vermieden. Es ist klar, dass bei nicht korrekten Einwurf oder Einwurf an falscher Stelle, dem Gegner die Wiederholung des Einwurfes zugesprochen wird, wenn der Ball ins Spielfeld gelangte. Ausnahme hier lediglich, wenn der einwerfende Spieler mehr als 1 Meter von der Seitenlinie entfernt eingeworfen hat.

2. In der SRZ 02/09 Frage 1 steht, dass wenn ein AWS einen Ball aufs Spielfeld rollt, damit dieser zusätzliche Ball das Spielgeschehen stört, neben der Verwarnung das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt wird. Ist das so richtig, denn ich würde intuitiv das Spiel mit einem ind. Freitsoß an der Stelle fortsetzten wo sich der Spielball befand, zum Zeitpunkt der Unterbrechung, da ich dieses Eingreifen „wie einen Spieleintritt“ bewerten würde analog zum „normalen“ Wurfvergehen von AWS aufs Spielfeld. Oder aber ist die Unsportlichkeit im Vordergrund genauso wie beim Hereinrufen?

Vorab, es macht schon sehr viel Mühe die Auslegungen zu Wurfvergehen nun schon seit Monaten immer wieder neu aufzurollen. Deine Gedankengänge sind für mich durchaus nachvollziehbar, entsprechen aber nicht der „derzeitigen“ Auslegung. Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob der Wurf eines zweiten Balles, eines Gegenstandes etc. auf das Spielfeld sich gegen eine Person richtet oder nicht. Nur bei Wurfvergehen gegen Personen (SR/SRA/Spieler) gibt es eine Spielstrafe, wenn dieser Wurf durch einen Spieler, einen Auswechselspieler oder einen bereits ausgewechselten Spieler erfolgt. Indirekter Freistoß dort, wo sich der Ball befand, bei Wurf gegen SR/SRA oder Mitspieler. Direkter Freistoß dort, wo getroffen wurde oder getroffen werden sollte, bei Wurf gegen Gegenspieler. Gelangt ein Gegenstand, ein zweiter Ball etc. auf das Spielfeld, ist das Spiel unter Beachtung der Vorteilbestimmung zu unterbrechen und mit SR-Ball fortzusetzen, wo sich der Ball befand. Die Wertung, ob sich Würfe von außerhalb des Spielfeldes gegen Personen oder nicht richten, liegt mit der Wertigkeit einer Tatsachenentscheidung beim Schiedsrichter.

3. Bezüglich des Wurfvergehens habe ich nur eine kleine Frage und zwar hast du mal P. geschrieben, dass es einen ind. (wo Ball) gibt, wenn ein Spieler einen Mitspieler, oder SR bzw. SRA (beide auf dem SF) gibt, doch in 2 Arbeitsblättern von dir steht, dass es einen ind (vom Tatort) gibt. Was stimmt hier?

Sicher ein Missverständnis. Hier merke dir bitte, dass bei Wurfvergehen auf dem Spielfeld gegen Personen das Spiel mit einem indirekten Freistoß von dort fortzusetzen ist, von wo geworfen wurde. Nur bei einem Wurfvergehen gegen einen spielberechtigten Gegenspieler auf dem Spielfeld, wird auf direkten Freistoß an der Stelle entschieden, wo der Gegenspieler getroffen wurde oder getroffen werden sollte.

Wäre super, wenn du mir diese Fragen beantworten könntest.

Eine schöne Woche noch!

Weitere Anmerkung:

In der Beantwortung der Regelfrage Nr. 3 der SR-Zeitung 02/09 hat sich ein „redaktioneller Fehler“ eingeschlichen. Ein Torhüter fängt in seinem Strafraum den Ball. Da er sich von einem Ordner, der hinter seinem Tor steht, beleidigt fühlt, wirft er den Ball dem Ordner heftig an den Kopf.

Antwort: Heftige Wurfvergehen werden mit der Roten Karte bestraft. Wirft ein Spieler vom Spielfeld auf Personen , die sich außerhalb des Spielfeldes befinden, so wird das Spiel mit einem indirekten Freistoß fortgesetzt und zwar dort, wo der Ball das Spielfeld verließ.

Hinweis:
Es bleibt beim Feldverweis gegen den Torwart und der Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß von wo geworfen wurde.

Erfolgt das Wurfvergehen aus dem Torraum heraus wird der indirekte Freistoß auf der Torraumlinie ausgeführt.

Es ist unerheblich, wann der SR das Spiel mit Pfiff unterbrochen hat.

Der SR nimmt das Vergehen des Torwartes wahr und ahndet es entsprechend.

Unterstreichen möchte ich diese Auslegung mit folgendem Beispiel:

Der SR erkennt ein Beinstellen eines Spielers. Bevor er das Spiel unterbrechen kann, ist der Ball bereits deutlich vom Tatort entfernt oder hat das Spielfeld verlassen.

Trotzdem bleibt es beim direkten Freistoß am Ort des Vergehens.

Frage 14 der SR-Zeitung 02/09:

Bei laufendem Spiel im Mittelfeld schlägt ein Spieler einen gegnerischen Auswechselspieler, der einige Meter aufs Spielfeld gelaufen war.

Antwort: Schlägt ein Spieler einen gegnerischen Auswechselspieler (oder ausgewechselten Spieler), so sieht ein Spieler dafür die Rote Karte. Das Spiel wird mit einem indirekten Freistoß an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball bei der Unterbrechung befand. Würde ein Gegenspieler geschlagen, so wäre die Spielfortsetzung ein direkter Freistoß.

Hinweis:

Wenn ein Auswechselspieler auf das Spielfeld läuft und danach von einem Spieler der gegnerischen Mannschaft geschlagen wird, ist das unerlaubte Betreten des Spielfeldes durch den Auswechselspieler mit indirekten Freistoß dort zu bestrafen, wo sich der Ball bei Spielunterbrechung befand.

Der Auswechselspieler erhält zwingend eine Verwarnung.

Das Schlagen des gegnerischen Spielers kann nur noch mit einer persönlichen Strafe belegt werden, in diesem Fall natürlich Feldverweis.

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