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In den letzten Wochen habe ich zahlreiche Anfragen zu Spielfortsetzungen bei Wurfvergehen und zu
Vergehen durch Auswechselspieler erhalten. Meine Antworten hierzu wurden teilweise mit einiger
Skepsis betrachtet, wofür ich durchaus Verständnis habe. Erfreulich ist, dass die SR-Zeitung 03/08
sich genau mit dieser Problematik befasst und die praktizierte niedersächsische Auslegung
beibehalten werden kann.

Drei Fragen aus der SR-Zeitung 03/08 möchte ich erläutern.

SR-Zeitung Frage 1:
Ein verletzter Angreifer befindet sich außerhalb des Spielfeldes neben dem Tor. Aus Verärgerung
wirft ihm der Torhüter einen Gegenstand (hier Trinkflasche) heftig gegen den Körper. Das Spiel war
zu diesem Zeitpunkt nicht unterbrochen. Welche Entscheidungen muss der Schiedsrichter treffen.

  • Eine Auslegung war, dass es neben dem Feldverweis nur einen SR-Ball geben kann, da bei
    Wurfvergehen gegen Gegenspieler entscheidend war, wo dieser getroffen wurde. Da
    außerhalb, also SR-Ball.
  • Die gültige Auslegung ist nun, dass bei Wurfvergehen nach außerhalb des Spielfeldes keine
    Unterscheidung der Personen erfolgt, die getroffen wurden oder getroffen werden sollten. Es
    gibt immer den indirekten Freistoß dort, wo sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand.
  • Bei Wurfvergehen gegen Gegenspieler auf dem Spielfeld bleibt es weiterhin beim direkten
    Freistoß dort, wo getroffen wurde oder getroffen werden sollte.

SR-Zeitung Frage 6:
Ein Auswechselspieler, der sich hinter seinem eigenen Tor warm macht, sieht, wie ein Ball auf das
leere Tor fliegt. Daraufhin läuft der Auswechselspieler auf das Spielfeld, kann den Ball auch noch
erreichen und berührt ihn. Er kann aber nicht verhindern, dass der Ball trotzdem ins Tor geht.
Welche Entscheidungen muss der Schiedsrichter treffen.

  • Hier hat es eine entscheidende Neuerung gegeben, die ich persönlich begrüße.
  • Bisher war nur die Entscheidung indirekter Freistoß wegen unerlaubten Betretens des
    Spielfeldes möglich. Dieser wurde dort ausgeführt, wo sich der Ball bei der
    Spielunterbrechung befand (Torraumregelung ausgenommen). Begründung war, dass der
    Auswechselspieler nicht zum Spiel gehört.
  • Nun ist es so, dass auch bei Eingriff eines Auswechselspielers die Vorteilbestimmung
    angewandt werden kann. In diesem Fall entscheidet der Schiedsrichter also auf Tor. Eine
    entscheidende Änderung!
  • Begründet werden kann dies damit, dass der Auswechselspieler, obwohl nicht zum Spiel
    gehörend, bei unerlaubten Eintritt ins Spiel eine Spielstrafe verursacht. Insofern ist die
    Vorteilanwendung nachvollziehbar und im Interesse des Spiels.
  • Für das unerlaubte Spielfeldbetreten gibt es natürlich die Verwarnung.
    Wichtiger Hinweis für die Praxis:
    Für das SR-Team ist es überaus wichtig, die auf dem Spielbericht benannten Auswechselspieler auf
    der Spielnotizkarte zu übernehmen. Nur so ist es möglich den Status einer Person festzustellen die
    ins Spiel eingreift. Die schwerwiegenden Unterschiede in der persönlichen-und Spielstrafe zwischen
    Auswechselspieler und anderer Personen ist selbsterklärend.

SR-Zeitung Frage 19:
Ein Abwehrspieler spielt einen Freistoß von außerhalb des Strafraumes zu seinem Torhüter. Jetzt
sieht der Abwehrspieler, dass der Ball nicht vom Torhüter erreicht werden kann, sondern ein
gegnerischer Angreifer den Ball erreichen wird. Deshalb läuft der Freistoßschütze zum Ball, erreicht
ihn auch vor dem Angreifer, kann den Ball aber nur noch ins eigene Tor ablenken. Welche
Entscheidungen muss der Schiedsrichter treffen?

  • Auch hier hat es eine entscheidende Neuerung gegeben, die ich ebenfalls begrüße.
  • Bisher haben wir auf indirekten Freistoß entschieden, wenn der Ball durch den
    Freistoßschützen erneut gespielt wurde, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührte.
  • Auch hier ist es nun möglich die Vorteilbestimmung anzuwenden.
  • Das Tor wird anerkannt!
  • Um Nachfragen vorzubeugen der Hinweis darauf, dass dies kein Verstoß gegen den
    Grundsatz „Aus einem Vorteil darf kann Nachteil werden“ ist, da der Ball nicht direkt ins
    eigene Tor geschossen wurde.

Ich würde mich freuen, wenn die Änderungen zu den Regelauslegungen durch unsere
Schiedsrichter ab sofort problemlos umgesetzt werden!

Mit freundlichem Gruß
Bernd Domurat, Verbands-SR-Lehrwart

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